Die Höhe des Heimentgeltes pro Tag richtet sich nach dem Pflegegrad, welches durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellt wird.

Der tägliche Pflegesatz untergliedert sich in vier Leistungsbereiche:

  1. Pflegeleistungen
  2. Entgelt für Unterkunft und Verpflegung
  3. Altenpflegeumlage
  4. Investitionskosten

Die Pflegeleistungen werden monatlich pauschal durch die Pflegekassen nach dem jeweiligen Pflegegrad bezuschusst:

Pflegegrad 2 770,00 EUR
Pflegegrad 3 1.262,00 EUR
Pflegegrad 4 1.775,00 EUR
Pflegegrad 5 2.005,00 EUR
   
Gültig ab dem 01.08.2023  
   
Ab 2022 zahlt die Pflegekasse einen Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI zum Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen und der Ausbildungsumlage.  
Dieser Zuschlag ist gestaffelt nach der Dauer des Aufenthaltes im Pflegeheim:  
   
0 bis 12 Monat = 5%  
13 bis 24 Monate = 25%  
24 bis 36 Monate = 45%  
Mehr als 36 Monate = 70%  
   
Der einrichtungseinheitliche, mtl. Eigenanteil (EEA) für die Pflegegrade 2-5 beträgt 1.309,21 EUR.  

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  Pflege-leistungen Unterkunft u. Verpflegung Investitions-kosten APU PFAU Heimentgelt pro Tag
Grad_2 68,35 36,74 25,14 0,00 4,59 134,82
Grad_3 84,52 36,74 25,14 0,00 4,59 1150,99
Grad_4 101,39 36,74 25,14 0,00 4,59 167,86
Grad_5 108,95 36,74 25,14 0,00 4,59 175,42

Einzelzimmerzuschlag pro Tag 1,12 EUR / Abschlag Sondenernährung -5,33 EUR/Tag

 

Sollte das Einkommen / Vermögen des zukünftigen Bewohners nicht kostendeckend sein, so muss im Vorfeld bei der zuständigen Behörde ein Antrag auf "Hilfe zur Pflege" (Sozialhilfe) gestellt werden.

Wir unterstützen und informieren Sie gerne.